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Recht · Bd. I

Drei Jahre Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Eine Bilanz für die DACH-Mode-Industrie

Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das LkSG Großunternehmen zur Sorgfalt in der Lieferkette. Was hat sich in der Mode-Branche seither verändert — und was bringt die EU-CSDDD ab 2027?

Eine Bilanz nach drei Anwendungsjahren

Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz — kurz LkSG — für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2024, wurde die Anwendungs-Schwelle auf 1.000 Beschäftigte abgesenkt. Damit fielen nach Angaben des BAFA — des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das die Aufsicht führt — schlagartig rund 5.200 statt zuvor 900 Unternehmen unter die Pflicht. Für die DACH-Mode-Industrie, die laut BTE Handelsverband Textil 2024 einen Umsatz von etwa 75 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, war das eine Zäsur — wenngleich eine, deren tatsächliche Wirkung sich erst in der Praxis erweisen muss.

Drei Anwendungsjahre liegen nun hinter dem Gesetz. Wer Bilanz ziehe, der müsse zwischen den Befunden der Aufsichtspraxis, den Veröffentlichungen der verpflichteten Unternehmen und der Wahrnehmung in den Beschaffungsmärkten Bangladesh, Vietnam und der Türkei sorgfältig unterscheiden.

Anwendungs-Schwellen und der harte Kern der Pflichten

Das LkSG verpflichtet die betroffenen Unternehmen zu fünf zentralen Sorgfalts-Elementen: zur Einrichtung eines Risiko-Management-Systems, zur Durchführung jährlicher und anlassbezogener Risiko-Analysen, zur Verabschiedung einer Grundsatz-Erklärung, zur Implementierung von Präventions- und Abhilfe-Maßnahmen sowie zur Einrichtung eines Beschwerde-Verfahrens. Hinzu kommt die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung gegenüber dem BAFA — fällig jeweils bis spätestens vier Monate nach Geschäftsjahres-Ende.

Wesentlich für die Mode-Branche: Die Sorgfalt erstreckt sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf die unmittelbaren Zulieferer. Mittelbare Zulieferer — also etwa die Faser-Spinnerei, die für die Stoff-Weberei arbeitet, die wiederum für den Konfektionär näht, der an den deutschen Mode-Filialisten liefert — sind nur anlassbezogen einzubeziehen. Diese Beschränkung auf die erste Lieferkettenstufe ist eine der wichtigsten Differenzen zur kommenden EU-Richtlinie.

Die Praxis bei H&M, KIK, Primark und Zalando

Die deutschen und europäischen Mode-Filialisten H&M, KIK, Primark und Zara — letzterer als spanische Inditex-Marke — fallen sämtlich unter das LkSG, sobald sie über deutsche Tochter-Gesellschaften mit entsprechender Beschäftigten-Zahl operieren. Die Mode-Häuser Peek & Cloppenburg, Breuninger und Wormland sind ebenfalls erfasst. Im Online-Bereich gilt das Gesetz für Zalando (Berlin), About You (Hamburg) und OTTO (Hamburg) — wobei die Marktplatz-Modelle die juristische Zurechnung erschweren, da der Plattform-Betreiber rechtlich nicht in jeder Konstellation als Käufer der Ware auftritt.

Die seit 2023 veröffentlichten BAFA-Berichte zeichnen ein gemischtes Bild. Risiko-Analysen für Bangladesh — wo nach Schätzungen der International Labour Organization über vier Millionen Menschen in der Bekleidungs-Industrie arbeiten — fokussieren überwiegend auf Brand-Schutz und Bau-Sicherheit, eine direkte Folge der Rana-Plaza-Katastrophe vom 24. April 2013. Für Vietnam stehen Überstunden-Praxis und Versammlungs-Freiheit im Vordergrund. Die Türkei, mittlerweile drittgrößtes Bekleidungs-Beschaffungsland Deutschlands, wird vor allem hinsichtlich der Arbeitsbedingungen syrischer Geflüchteter in Textil-Werkstätten beobachtet.

BAFA-Kontrolle: zwischen Berichtspflicht und materieller Prüfung

Das BAFA verfügt nach eigenen Angaben über rund 100 Stellen für die LkSG-Aufsicht. Bei rund 5.200 berichtspflichtigen Unternehmen ergibt sich rein rechnerisch eine Prüfungs-Kapazität, die formale Stichproben erlaubt, aber keine flächendeckende materielle Prüfung der Lieferketten-Realität. Die bislang verhängten Bußgelder bewegen sich nach den von der Behörde veröffentlichten Zahlen im niedrigen sechsstelligen Bereich pro Einzel-Fall — der theoretische Rahmen liegt bei bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahres-Konzern-Umsatzes für die Gesellschaften ab 400 Millionen Euro Umsatz.

Kritiker des Gesetzes — etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie — verweisen auf einen Verwaltungs-Aufwand, der bei einem mittleren Mode-Filialisten je nach Lieferanten-Struktur sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr beanspruche. Befürworter — etwa die Initiative Lieferkettengesetz — argumentieren, dass gerade dieser strukturelle Aufwand die Voraussetzung dafür sei, dass Risiko-Analysen über bloße Selbst-Auskunft hinausgehen.

Der Übergang zur EU-CSDDD ab 2027

Die im Mai 2024 vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Corporate Sustainability Due Diligence Directive — kurz CSDDD — wird das LkSG in seiner heutigen Form ablösen. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis Mitte 2026 erfolgen, die ersten Anwendungs-Stufen greifen ab 2027. Wesentliche Verschärfungen für die Mode-Industrie: Die CSDDD erfasst die gesamte Lieferkette ohne die Beschränkung auf den unmittelbaren Zulieferer. Sie umfasst ausdrücklich die zivilrechtliche Haftung — anders als das LkSG, das eine privatrechtliche Klage-Möglichkeit aus § 3 Absatz 3 ausschließt. Und sie senkt die Schwellen weiter ab, sodass auch deutlich kleinere Unternehmen erfasst werden.

Im Vergleich zur OECD-Due-Diligence-Guidance for Responsible Business Conduct, die seit 2018 als internationaler Soft-Law-Maßstab gilt, bringt die CSDDD damit erstmals eine rechtsverbindliche europäische Durchsetzung. Für die DACH-Mode-Industrie — die im Beschaffungs-Markt überwiegend in denselben Ländern operiere, in denen auch französische, italienische und spanische Marken einkaufen — bedeute das eine spürbare Vereinheitlichung der Sorgfalts-Standards.

Zwischenstand: ein Gesetz mit Wirkung, aber ohne Triumph

Drei Jahre LkSG haben in der DACH-Mode-Industrie zur ernsthaften Befassung mit der Lieferkette gezwungen. Die Risiko-Analysen sind in der Regel keine PR-Übungen mehr, sondern strukturierte Verfahren — auch dort, wo sie unbequem werden. Die EU-CSDDD wird diese Bewegung verstetigen und auf jene Unternehmen ausdehnen, die bisher unterhalb der Schwelle blieben. Eine flächendeckende Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Beschaffungs-Ländern lässt sich daraus aber bislang nicht belegen. Die Aufsicht wird beweisen müssen, dass aus formal eingehaltenen Pflichten eine materielle Veränderung der Arbeits-Realität wird.


Ressort: Recht